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Geschichte

Zur Geschichte der reformierten Gemeinden in der Kirchenprovinz Sachsen

In den vergangenen Jahren habe ich an dieser Stelle über die Geschichte der Magdeburger reformierten Gemeinden und ihrer Kirchen berichtet. Mit der folgenden Ausarbeitung möchte ich mich mit den Reformierten und ihren Gemeinden im Gebiet der heutigen Kirchenprovinz Sachsen befassen.

Einige allgemeine Bemerkungen möchte ich zunächst vorausschicken.

Von Wittenberg löste Martin Luther mit seinen 95 Thesen gegen den Ablaßhandel der katholischen Kirche die Reformation aus, die zu einem reformatorischen Angriff auf das gesamte System der damaligen katholischen Kirche wurde, und die durch die weiterführenden theologischen Arbeiten der Schweizer Reformatoren Zwingli und Calvin auch zum Reformiertentum führten. Reichte es nach Artikel 7 des Augsburger Bekenntnisses den lutherischen Protestanten aus, dass "das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden", so ging Calvin noch einen Schritt weiter und hob zusätzlich ernstes christliches Leben und Handhabung christlicher Zucht hervor. Deshalb hat die reformierte Kirche von alters her nicht nur Prediger (für die Verkündigung des Evangeliums), sondern auch Presbyter (für Leitung, Seelsorge und Kirchenzucht) sowie Diakonen (für Liebestätigkeit und Armenpflege) und Lehrer (Katecheten für die Erziehung der Jugend) eingesetzt. Durch Prediger und Laien sollten alle Glieder der Gemeinde zu einem persönlichen, bewussten und opferwilligen Christentum erzogen werden. Mit den von Calvin geschaffenen Ordnungen zu den Presbyterien und Synoden waren die Reformierten in der Gemeindeleitung ihren lutherischen Glaubensbrüdern lange Zeit ein Stück voraus.
Im Gebiet der heutigen Kirchenprovinz Sachsen erlangte das Reformiertentum erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts Bedeutung, als nämlich nach dem Dreißigjährigen Krieg im Ergebnis des Westfälischen Friedens von Münster und Osnabrück das Erzstift Magdeburg, zu dem auch der Raum Halle gehörte, das Hochstift Halberstadt und Teile der Grafschaft Mansfeld zu Kurbrandenburg und seinem Stammland, der Altmark, kamen.
Während das Hochstift Halberstadt sofort zu Kurbrandenburg kam, galt für das Erzstift Magdeburg und die Grafschaft Mansfeld die Festlegung, dass diese Gebiete erst nach dem Tode des 1647 eingesetzten Administrators Herzog August von Sachsen-Weißenfels wirksam werden. Das erfolgte de facto 1680.
Die neuen kurbrandenburgischen Gebiete wurden einem reformierten Herrscherhaus unterstellt, denn Weihnachten 1613 war Kurfürst Johann Sigismund vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis übergetreten. Die Hohenzollern waren in Glaubensfragen toleranter als andere Herrscherhäuser jener Zeit. Sie durchbrachen den damals üblichen Grundsatz "Cuius regio, eius religio" und duldeten in ihrem Land auch andere Konfessionen.
Es ist unumstritten, dass die reformierten Gemeinden unter dem persönlichen Schutz des Landesherrn standen und das reformierte Herrscherhaus die Einführung des reformierten Bekenntnisses in seinen Landen förderte. So begründeten der Große Kurfürst Wilhelm von Brandenburg, sein Sohn Kurfürst Friedrich III., ab 1701 als Friedrich der I. König in Preußen, und ihre Nachfolger im damals brandenburgisch - preußischen Teil der heutigen Kirchenprovinz Sachsen 15 reformierte Gemeinden, zu denen nochmals 16 kleinere Filialgemeinden gehörten. Sie wurden meistens zunächst als Hof- und Garnisonsgemeinden gegründet. Aus ihnen entwickelten sich später die deutsch-reformierten Gemeinden.

Im heutigen Propstsprengel Altmark entstand die deutsch-reformierte Gemeinde Stendal (Gründung: 1691),

im heutigen Propstsprengel Magdeburg - Halberstadt waren es die deutsch-reformierten Gemeinden in:

Aken/Elbe (1711)

Aschersleben (1699) mit zeitweiligen Filialen in Königsaue und Ermsleben.

Burg (1691) mit einer zeitweiligen Filiale in Loburg (vor 1707)

Calbe/Saale (1710)

Halberstadt (1664) mit zeitweilig bestehenden Filialen auf der Feste Regenstein, in Blankenburg (1762), in Hasserode/Friedrichsthal, in Dalldorf, Hötensleben, Neindorf und Walbeck.

Jerichow (1685) mit Filialen in Genthin (vor 1703) sowie in Rathenow und Leopoldsburg (beide heute zur Evang. Kirche Berlin-Brandenburg)

Magdeburg (1681) mit zeitweilig bestehenden Filialen in Frohse, Salze, Schönebeck (alle um 1763) und in Hemsdorf (1771)

Neuhaldensleben (1770) mit zeitweiliger Filiale in Trüstedt

Ziesar (1691) mit der zeitweiligen Filiale Reesdorf (1743);

Die deutsch-reformierte Gemeinde Barby wurde 1689 durch Herzog Heinrich von Barby gegründet, der zum 30. 12. 88 reformiert geworden war.

Im heutigen Propstsprengel Halle - Naumburg entstanden deutsch-reformierte Gemeinden in:

Halle (1688) mit den zeitweiligen Filialen in Schraplau (1785 - 1769 ?)

Wettin (1703) mit zeitweiligen Filialen in Rothenburg (um 1705), Löbejühn (1703) und Alsleben.

Mansfeld (1693)

Gerbstedt (um 1780)

Seine politische und wirtschaftliche Weitsicht demonstrierte der Große Kurfürst mit dem Edikt von Potsdam (29. Oktober 1685), mit dem er auf die Aufhebung des Toleranzediktes von den nunmehr in Frankreich verfolgten Hugenotten Schutz und weitgehende Privilegien in seinen Landen anbot. Später dehnten er und sein Nachfolger Friedrich III. diese Angebote auch auf andere Glaubensflüchtlinge aus und nahmen auch willig Reformierte aus dem benachbarten Anhalt, aus Hessen, Schwaben und aus der Schweiz auf.
Die Glaubensflüchtlinge, die Brandenburg erreichten, kamen nicht auf einmal. Die Einwanderung erstreckte sich über mehr als 20 Jahre und umfasste mehrere große Schübe und Bevölkerungsgruppen:
In Kurbrandenburg siedelten sich etwa 20.000 Hugenotten an. Sie kamen direkt oder auf Umwegen über die Schweiz und die Pfalz. Die Waldenser wurden aus dem Hoheitsgebiet des Herzogs von Savoyen vertrieben, hatten ab 1686 vorübergehend Schutz in der Schweiz gefunden und kamen 1688 auf der Grundlage der Aufnahmezusage des Großen Kurfürsten vom 15. Mai 1687 nach Brandenburg. Die sog. "Pfälzer" verließen die Pfalz wegen der einsetzenden Rekatholisierung des Landes nach dem Aussterben des reformierten Herrscherhauses Pfalz - Simmern (1685) oder wurden durch den Überfall Ludwig XIV. ab 1688 aus der Pfalz vertrieben. Es handelte sich vorwiegend um französisch sprechende Wallonen, die um 1570 aus Gebieten, die heute zu Belgien und Nordfrankreich gehören, vor der Glaubensverfolgung durch Herzog Alba in die Pfalz geflüchtet waren, um Franzosen, die meist schon nach der Batholomäusnacht (1572) aus Frankreich in die Pfalz einwanderten, und um reformierte Deutsche aus der Pfalz. Sie alle kamen auf der Grundlage der am 25. Mai 1689 von Kurfürst Friedrich III. gewährten Privilegien, die für die Französisch-Reformierte Gemeinde Mannheims und anderer Reformierter aus der Pfalz galten. Zunächst für Magdeburg gewährt, wurden die Privilegien später auch auf andere Kolonien übertragen.

(wird fortgesetzt)

Henner Dubslaff, Stendal

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